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EuGH stärkt Fluggastrechte bei Vorverlegung von Flügen

21.12.2021
um 11:36 Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggäste haben künftig Aussicht auf Entschädigung, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Je Reisestrecke müssen die Airlines eine Ausgleichspauschale zwischen 250 und 600 Euro zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig über die Verschiebung informieren, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Konkret heißt es: "Ein Flug ist als "annulliert" anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt."

Dies nehme den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen, so die Luxemburger Richter. Die neue Abflugzeit könne Fluggäste etwa zwingen, große Anstrengungen zu unternehmen, um noch rechtzeitig am Flughafen zu sein. Bei einer solchen "erheblichen" Vorverlegung müsse die Airline auch stets den Gesamtbetrag der Entschädigung zahlen (Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20).

Der EU-Fluggastrechte-Verordnung zufolge müssen Anbieter bei Annullierungen keine Entschädigung zahlen, wenn sie rechtzeitig Bescheid sagen. Das ist unter anderem der Fall, wenn Reisende mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet werden./mjm/DP/stk

Air France-KLM S.A.

WKN 855111 ISIN FR0000031122

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125

Easyjet PLC

WKN A1JTC1 ISIN GB00B7KR2P84

International Consolidated Airlines Group S.A.

WKN A1H6AJ ISIN ES0177542018

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