BONN/DILLINGEN (dpa-AFX) - Wegen verbotener Absprachen bei der Vergabe von Industriebau-Aufträgen hat das Bundeskartellamt millionenschwere Geldbußen gegen den Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und den Baukonzern Hochtief
Laut Kartellamt hatte ein Industriebauunternehmer Absprachen mit Verantwortlichen der Dillinger Hütte und parallel dazu eine Absprache mit Verantwortlichen der Hochtief als seines Hauptwettbewerbers um diese Aufträge geschlossen.
Der saarländische Bauunternehmer und zwei frühere Mitarbeiter der Dillinger Hütte hatten sich in diesem Zusammenhang bereits in einem Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten müssen. Dabei ging es um Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit. Der Bauunternehmer und ein Ex-Mitarbeiter wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den zweiten Mitarbeiter wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
"Der Fall ist für uns ein Novum, weil wir zum ersten Mal eine Absprache im Rahmen einer Auftragsvergabe aufgedeckt haben, an der sowohl Bieter als auch der Auftraggeber beteiligt waren", erklärte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Fall zeige, dass nicht nur Absprachen zwischen Bietern untereinander, sondern auch aufseiten des Auftraggebers mit hohen Bußgeldern geahndet würden. Bei der Ermittlung der Taten habe das Kartellamt eng mit den Strafverfolgungsbehörden im Saarland kooperiert./tob/DP/jha