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ROUNDUP: Audi lehnt Kompromiss im Gendersprache-Prozess ab

14.06.2022
um 15:24 Uhr

INGOLSTADT (dpa-AFX) - Im Streit zwischen einem VW -Mitarbeiter und der Konzerntochter Audi um die Gendersprache im Unternehmen haben die IngolstĂ€dter einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstriche aus allen Mails samt AnhĂ€ngen und PrĂ€sentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-AnwĂ€lten am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt.

Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen , der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, nachdem das Unternehmen keine UnterlassungserklĂ€rung abgeben wollte. Der KlĂ€ger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der KlĂ€ger aus Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie: "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in". Der Vorsitzende Richter schlug zur gĂŒtlichen Einigung vor, Audi könnte ihm kĂŒnftig "halt normal schreiben".

Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkĂŒnden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW-Prozessmanager.

Audi hat den Leitfaden im MĂ€rz 2021 eingefĂŒhrt und erklĂ€rt, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwĂ€rtig machen". Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, mĂŒsse sich offenbaren und dĂŒrfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fĂŒhlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.

KlĂ€geranwalt Dirk Giesen griff dies sofort auf: "Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!" Sein Mandant sei klar fĂŒr Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung fĂŒhre zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, MailanhĂ€nge und PrĂ€sentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken - und bei VerstĂ¶ĂŸen 100 000 Euro zahlen.

Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gender Gap muss weg." Zugleich wies er darauf hin, dass die KlĂ€geranwĂ€lte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen SchriftsĂ€tzen angefĂŒhrt hĂ€tten, das komme nun vielleicht etwas spĂ€t.

UnterstĂŒtzt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als GĂ€ngelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache sieht Doppelnennungen ("SchĂŒlerinnen und SchĂŒler") positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache mĂŒsse verstĂ€ndlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie "Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)", "sagte die*der SchĂŒler*in und ihre*seine Eltern" oder "Bauer(in) und Ärzt(in)" gehörten nicht dazu./uvo/DP/nas

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039