INGOLSTADT (dpa-AFX) - Im Streit zwischen einem VW
Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen
Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkĂŒnden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW-Prozessmanager.
Audi hat den Leitfaden im MĂ€rz 2021 eingefĂŒhrt und erklĂ€rt, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwĂ€rtig machen". Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, mĂŒsse sich offenbaren und dĂŒrfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fĂŒhlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.
KlĂ€geranwalt Dirk Giesen griff dies sofort auf: "Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!" Sein Mandant sei klar fĂŒr Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung fĂŒhre zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, MailanhĂ€nge und PrĂ€sentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken - und bei VerstöĂen 100 000 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gender Gap muss weg." Zugleich wies er darauf hin, dass die KlĂ€geranwĂ€lte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen SchriftsĂ€tzen angefĂŒhrt hĂ€tten, das komme nun vielleicht etwas spĂ€t.
UnterstĂŒtzt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als GĂ€ngelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft fĂŒr deutsche Sprache sieht Doppelnennungen ("SchĂŒlerinnen und SchĂŒler") positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache mĂŒsse verstĂ€ndlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie "Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)", "sagte die*der SchĂŒler*in und ihre*seine Eltern" oder "Bauer(in) und Ărzt(in)" gehörten nicht dazu./uvo/DP/nas