BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im ersten großen Betrugsprozess zur Dieselaffäre bei Volkswagen
Richter Christian Schütz räumte ein, dass sich seine geplante Fortsetzung damit vorerst erledigt habe. "Was soll ich dazu sagen?", fragte der Vorsitzende. Weil 34 von 38 maßgeblichen Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten, wollte das Gericht nun bestimmte Beamte der Staatsanwaltschaft vernehmen, die jene Zeugen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zuvor befragt hatten.
Etliche der bisher geladenen Zeugen sind nämlich in Folgeverfahren zur Aufarbeitung der VW
Eine Verteidigerin warf der Staatsanwaltschaft außerdem "hektische Bemühungen" vor, die möglichen Zeugen doch zu einer Aussage zu bewegen. Einigen sei dafür die Einstellung des eigenen Verfahrens gegen eine Geldbuße in Aussicht gestellt worden. Die Anwältin regte an, Vertreter der Staatsanwaltschaft vom Verfahren abzuziehen. Ein Kollege sagte, er wolle wissen, welchen Zeugen unter welchen Bedingungen eine Einstellung in Aussicht gestellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Vorwurf, sich Zeugen erkaufen zu wollen. Es gebe kein Fehlverhalten./bch/DP/men