LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof verweist einen Streit um unterschiedlich hohe Zulagen für Nachtschichten in der Lebensmittelindustrie zurück nach Deutschland. Der EuGH teilte am Donnerstag mit, dass die EU-Charta, auf die sich zwei Kläger beriefen, in dieser Auseinandersetzung keine Anwendung finde. Damit ist der Fall keine Frage des Europäischen Rechts.
Hintergrund sind Fälle aus Deutschland. Zwei Mitarbeiter von Coca-Cola
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich Ende 2020 mit Fragen an den EuGH gewandt. Jetzt muss das deutsche Gericht im Fall endgültig entscheiden, ob der Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz verletzt ist./rew/DP/jha