BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden einiger Teilnehmer Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW
Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, wurde von insgesamt neun Antragstellern unter anderem der Umgang mit der Briefwahl moniert. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl verstoßen worden, hieß es. Auch der Umgang mit Briefwahlrückläufern wurde dem Gericht zufolge gerügt. Die Beschäftigten alternativer Listen sahen demnach auch Unregelmäßigkeiten mit Blick auf Wahlplakate. Aus ihrer Sicht seien Zerstörung und Überkleben nicht effektiv unterbunden worden.
Der Sprecher des Braunschweiger Arbeitsgerichts betonte, dass der Beschluss nicht rechtskräftig sei. Gegen die Entscheidung könne innerhalb eines Monats noch Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover eingelegt werden.
Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung, die man zur Kenntnis genommen habe. Die schriftliche Begründung müsse noch im Detail abgewartet werden. "Unabhängig davon ist aber bereits klar: Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen", hieß es. Man halte die dem Gericht genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend.
Cavallo war für die bei Volkswagen
Zur Wahl der lokalen Vertretung in Wolfsburg waren bei Volkswagen mehr als 67 600 Beschäftigte aufgerufen. 66 von 73 Mandaten in Wolfsburg gingen an die IG Metall. In dem Wahlsystem musste jede der acht Bewerberlisten eine Mindestzahl von Stimmen bekommen, um auch Vertreter stellen zu können. Daher wurden einige Voten am Ende nicht berücksichtigt./jap/DP/stk