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ROUNDUP: Gericht sieht VW-Betriebsratswahl in Wolfsburg als unwirksam an

13.07.2022
um 20:06 Uhr

BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden mehrerer VW -Beschäftigter Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im Stammwerk Wolfsburg festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt. "Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich", teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit. Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten insgesamt neun Antragsteller unter anderem den Umgang mit der Briefwahl moniert. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenz- vor der Briefwahl verstoßen worden. Auch der Umgang mit Briefwahl-Rückläufern wurde dem Gericht zufolge gerügt. Die Mitglieder alternativer Listen sahen demnach zudem Unregelmäßigkeiten mit Blick auf Wahlplakate: Aus ihrer Sicht seien Zerstörung und Überkleben nicht effektiv unterbunden worden.

Der Beschluss ist bisher noch nicht rechtskräftig, binnen eines Monats kann Beschwerde beim niedersächsischen Landesarbeitsgericht in Hannover eingelegt werden. Dies will der amtierende Betriebsrat nach eigener Darstellung nun auch tun. Er sprach von einer überraschenden Entscheidung der Kammer, die man zur Kenntnis genommen habe.

Die schriftliche Begründung müsse im Detail abgewartet werden, hieß es aus der Mitarbeitervertretung. "Unabhängig davon ist aber bereits klar: Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen." Man halte die in Braunschweig genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend. Der weiter laufende Rechtsstreit ändere nichts daran, dass der neue Betriebsrat im Amt bleibe. "Alle seine Handlungen und Beschlüsse sind wirksam."

Das Unternehmen betonte am Abend in ähnlicher Weise, die aktuellen Mandatsträger seien bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterhin bestellt: "Wichtig ist, dass die Wahl nicht "nichtig" ist. Wir werden die Beschlussgründe nach Zugang auswerten und dann eine Klärung vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht anstreben."

Cavallo war für die bei Volkswagen traditionell sehr einflussreiche IG Metall erstmals offiziell als Betriebsrats-Spitzenkandidatin im Hauptwerk angetreten, nachdem die Gremien sie 2021 zunächst nur vorläufig und intern zur Nachfolgerin von Bernd Osterloh bestimmt hatten. Sie sitzt auch im Präsidium des VW-Aufsichtsrats, wo alle grundsätzlichen Entscheidungen zur Konzernstrategie fallen.

Nach der Auszählung im März hatte die Gewerkschaft einen Anteil von 85,5 Prozent gemeldet. Nächststärkste Kraft wurde laut Betriebsrat "Die Andere Liste" mit dem örtlichen Ex-IG-Metall-Chef Frank Patta. Vor dem Arbeitsgericht gingen gegen den Ablauf der Wahl Beschäftigte vor, die auf drei weiteren Listen angetreten waren. Es war zuletzt auch Kritik am Führungsstil einiger Gewerkschafter laut geworden.

Nach Auffassung der regionalen IG-Metall-Bezirksleitung erzielte Cavallo bei der Wahl "ein starkes Ergebnis in schwierigen Zeiten". Neben Produktionsausfällen durch Lieferkettenprobleme und die Folgen der Corona-Pandemie beschäftigte der Krieg in der Ukraine den Konzern
- etliche Schichten fielen wegen fehlender Zulieferteile aus.

"Dass diese nun die Wahl anfechten, ist ihr demokratisches Recht", meinte die Gewerkschaft in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu der gerichtlichen Beschwerde der neun Antragsteller in Braunschweig. Dennoch gelte: "Die Beschäftigten bei Volkswagen in Wolfsburg und im Übrigen auch an allen anderen VW-Standorten haben deutlich der IG Metall ihr Vertrauen ausgesprochen."

Zur Wahl der lokalen Vertretung allein in Wolfsburg waren bei VW mehr als 67 600 Beschäftigte aufgerufen. 66 von 73 Mandaten gingen an die IG Metall. In dem Wahlsystem musste jede der acht Bewerberlisten eine Mindestzahl von Stimmen bekommen, um auch Vertreter stellen zu können. Daher wurden einige Voten am Ende nicht berücksichtigt./jap/DP/he

Volkswagen AG Vz.

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