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Kaufpreis erstatten: EuGH urteilt zu Abschaltsoftware bei VW-Autos

14.07.2022
um 05:50 Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen spricht der Europäische Gerichtshof am Donnerstag ein Urteil. Dabei geht es um eine Software die höhere Stickoxid-Emissionen zuließ, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. Hintergrund sind drei Verfahren, die vor österreichischen Gerichten verhandelt werden, in denen Autos mit entsprechender Software ausgestattet waren. Die Käufer wollen, dass VW die Wagen zurück nimmt und den Kaufpreis erstattet (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

VW hatte argumentiert, dass die strittigen Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Ansicht der Wolfsburger können diese auch weiter gerechtfertigt sein, wenn sie etwa eine Fehlfunktion verhinderten, die sich abrupt auf den Betrieb des Motors selbst auswirke und die nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden könne./mjm/DP/he

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039