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WDH: Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen

29.07.2022
um 10:56 Uhr

(Grammatikfehler im vorletzten Satz korrigiert: das statt dass (Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen.))

INGOLSTADT (dpa-AFX) - Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW , der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen.

Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus", sagte er zu möglichen Rechtsmitteln./uvo/DP/jha

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039