KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay
In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Nach Erhalt der Ware schrieb er in einer Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen: "Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten." Der Verkäufer wollte erwirken, dass der Kunde den "Wucher"-Kommentar entfernen muss - das Gericht folgte dem jedoch nicht./kre/DP/nas