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BGH urteilt zu Abschaltmöglichkeit für gemietete Autobatterien

26.10.2022
um 05:50 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Mittwoch (9.00 Uhr) entscheiden, ob Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten dürfen. Bei der Verhandlung vor fast einem Monat hatte sich angedeutet, dass sich Deutschlands oberste Zivilrichter in Karlsruhe auf die Seite der Verbraucher stellen und die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklären könnten (Az. XII ZR 89/21). Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden.

Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung. Die Bank berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die teure Batterie wieder aufgeladen wird. Denn das mindere deren Ladekapazität - und somit ihren Wert./kre/DP/nas

Renault S.A.

WKN 893113 ISIN FR0000131906