KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit über die Einsetzung eines Sonderprüfers im Dieselskandal hat Volkswagen
Der Sonderprüfer soll vor allem untersuchen, ab welchem Zeitpunkt Vorstand und Aufsichtsrat wussten oder wissen mussten, dass die Abgasreinigung von Millionen Diesel-Autos so manipuliert war, dass diese die Grenzwerte nur in behördlichen Tests, aber nicht auf der Straße einhielten. Das ist für die Frage von Bedeutung, ob Aktionäre möglicherweise zu spät per Ad-hoc-Mitteilung informiert wurden.
Bei einer Hauptversammlung 2016 war die Bestellung eines Sonderprüfers mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Drei Fonds nach US-Recht, die von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vertreten wurden, beantragten die Bestellung daraufhin vor Gericht. Volkswagen ist der Ansicht, dass diese Fonds aufgrund ihrer Rechtsnatur dazu nicht berechtigt waren. Das OLG hingegen hatte das angenommen - schließlich hätten die Fonds auch VW-Aktien erwerben können. Laut Verfassungsgericht hätte diese Frage allerdings zwingend im Einzelnen geprüft werden müssen.
Ein Konzernsprecher teilte mit, die Volkswagen AG fühle sich "in ihrer Rechtsauffassung nachdrücklich bestätigt". Man werde sorgfältig die nächsten Schritte prüfen.
Bisher ist die Sonderprüfung nicht gestartet. Der erste Prüfer, den die Richter in Celle 2017 bestellt hatten, hatte die Aufgabe mit Verweis auf sein Alter nie angetreten. 2020 wurde daraufhin ein neuer Sonderprüfer bestellt. VW möchte, dass dieser zunächst eventuelle wirtschaftliche Abhängigkeiten wie Investments offenlegt. Dazu ist derzeit ein Verfahren am Landgericht Hannover anhängig. Parallel müssen nun die Verfahren am OLG Celle noch einmal aufgenommen werden./sem/DP/mis