BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen
Die Kläger argumentieren nach Angaben eines Gerichtssprechers mit ihren Grundrechten. Diese gelten aber unmittelbar im Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat, wie der Sprecher erläuterte. "Hier ist die Besonderheit, dass sich aber Privatpersonen auf Klägerseite und ein privat handelndes Unternehmen auf Beklagtenseite gegenüberstehen", sagte der Sprecher. In diesem Verhältnis hätten die Grundrechte eben keine unmittelbare Wirkung, sagte er.
Volkswagen zeigte sich im Wesentlichen in seiner Auffassung bestätigt. Die Anwältin der drei Kläger kündigte an, bei einem entsprechenden Urteil in Berufung gehen zu wollen. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Januar verkünden./bch/DP/jha