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ROUNDUP: Musk-Anwalt bestreitet Betrugsabsicht in Prozess zu Anlegerklage

19.01.2023
um 06:35 Uhr

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Im Prozess zu einer Anlegerklage gegen Tesla -Chef Elon Musk haben Anwälte der beiden Seiten am Mittwoch die ersten Attacken ausgetauscht. In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab.

"Elon Musk hat gelogen", sagte ein Anwalt der Kläger. Diese Lügen hätten gewöhnliche Anleger wie seine Mandanten Millionen gekostet, argumentierte er. Es sei unbestreitbar, dass die Finanzierung in Wirklichkeit nicht gesichert gewesen sei. Und nur Musks Tweets hätten die Kursschwankungen ausgelöst, durch die Anleger Geld verloren hätten.

Musks Anwalt konterte, der Tech-Milliardär habe definitiv daran gearbeitet, Tesla von der Börse zu nehmen. Es habe auch positive Signale von Investoren gegeben. Musk habe aber beim Twittern "in der Eile die falschen Worte" gewählt. "Es war kein Betrug, nicht einmal annähernd", sagte er.

Eine zentrale Rolle bei der Sammelklage spielt der staatliche Investitionsfonds von Saudi-Arabien, der bei dem Plan als ein zentraler Geldgeber auftreten sollte. Musks Seite behauptet, ein leitender Manager des Fonds habe in Unterhaltungen weitreichende Finanzierung in Aussicht gestellt. Die Kläger-Anwälte verweisen darauf, dass es keine Vereinbarungen dazu gab.

Der Fonds habe bei den Verhandlungen erstmals mitgeteilt, dass er einen Anteil von rund fünf Prozent an Tesla erworben habe und an weiteren Zukäufen interessiert sei, sagte Musks Anwalt. Dann sei diese Information an die "Financial Times" durchgesickert. Musk habe mit seinen Tweets eilig auf die Leaks reagiert und sich dabei ungeschickt ausgedrückt. Aber "das, was die Worte aus seiner eigenen Sicht bedeuteten", sei wahr gewesen. "Seine Absichten waren aufrichtig", sagte der Anwalt.

Als erster befragt wurde einer der Kläger, ein 71-Jähriger aus Kansas City. Er sagte aus, Musks Tweets hätten ihn dazu veranlasst, in großem Stil aus Optionen auf Tesla-Aktien auszusteigen. Er habe befürchtet, dass die Finanzinstrumente wertlos sein würden, wenn Tesla nicht mehr an der Börse notiert sei. Die Worte "Finanzierung gesichert" seien entscheidend für diesen Beschluss gewesen, gab der Kläger an. Musks Anwalt verwies bei der Befragung mehrfach auf einen späteren Blogeintrag von Tesla, in dem betont worden sei, die Transaktion sei noch nicht in trockenen Tüchern.

Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äußerungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verließen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte./so/DP/zb

Tesla

WKN A1CX3T ISIN US88160R1014