SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Im Prozess zu Betrugsvorwürfen von Anlegern gegen Tesla
In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab. Die Anleger stützen darauf ihre Sammelklage gegen Musk und Teslas Verwaltungsrat. Die falschen Tweets hätten Kursschwankungen ausgelöst, durch die sie Geld verloren hätten, argumentieren sie.
Die kurze Zeit im Zeugenstand am Freitag erlaubte einige Einblicke in Musks Verteidigungslinie. So beharrte er darauf, dass die auf 240 Zeichen beschränkte Länge der Twitter-Nachrichten keine ausführlichen Erklärungen zulasse. Sein Anwalt hatte bereits im Eröffnungsplädoyer gesagt, der Satz "Finanzierung gesichert" gehe nur auf eine unglückliche Wortwahl unter Zeitdruck zurück, während Musk etwas anderes gemeint habe. Der Anwalt der Kläger erinnerte den Tesla-Chef in der Befragung daran, dass er auch bei Twitter korrekte Angaben zu seinem Unternehmen machen müsse.
Zugleich versuchte Musk, generell einen Einfluss seiner Tweets auf Anleger in Frage zu stellen. "Nur weil ich etwas twittere, bedeutet es nicht, dass Leute das glauben oder entsprechend handeln werden", sagte er. So habe er einmal bei Twitter geschrieben, er halte die Tesla-Aktie für zu teuer - und der Kurs sei danach weiter gestiegen.
Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äußerungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verließen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte./so/DP/jha