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Ausspähen bei Ikea Frankreich: Strafe für Geschäftsführer reduziert

27.01.2023
um 17:36 Uhr

PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um das Ausspähen von Personal und Kundschaft bei Ikea Frankreich ist die Strafe für eine Führungskraft leicht reduziert worden. Der ehemalige Geschäftsführer bekam nur noch vier Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 20 000 Euro, wie verschiedene Medien am Freitag übereinstimmend berichteten. In erster Instanz lag das Strafmaß bei zwei Jahren auf Bewährung und 50 000 Euro.

Ikea Frankreich wurde 2021 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt. Das Gericht befand den französischen Ableger des schwedischen Möbelhausgiganten der gewohnheitsmäßigen Sammlung personenbezogener Daten mit betrügerischen oder unrechtmäßigen Mitteln schuldig. Das Unternehmen hatte keine Berufung eingelegt.

Das französische Enthüllungsblatt "Canard Enchaîné" hatte 2012 über eine systematische Bespitzelung berichtet. Die Sicherheitsabteilung der französischen Ikea-Tochter hatte demnach 2003 eine private Sicherheitsfirma gegen Bezahlung beauftragt, dem Unternehmen teils vertrauliche Daten über Personal und Bewerberinnen und Bewerber zu übermitteln - etwa Angaben zu möglichen Vorstrafen oder Bankauszüge. Ähnliche Auskünfte sollen auch zur Kundschaft verlangt worden sein, die mit Ikea im Rechtsstreit lag. Die Gewerkschaft FO hatte daraufhin Anzeige gegen Unbekannt wegen der illegalen Verwendung von Personaldaten erstattet.

Der schwedische Konzern hatte sich von den in Frankreich vorgeworfen Praktiken distanziert. Ikea-Frankreich teilte wenige Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit, eine interne Untersuchung habe ergeben, dass Maßnahmen "nicht die Werte und die Ethik des Unternehmens respektiert haben". Interne Reformen sollten folgen.

Das Ausspähsystem soll sich AFP zufolge über das gesamte Gebiet Frankreichs erstreckt haben. Die externe Sicherheitsfirma soll demnach zwischen 30 000 und 600 000 Euro im Jahr von Ikea-Frankreich erhalten haben. Obwohl das System weiter zurückreiche, müssten sich die Angeklagten lediglich für die Jahre 2009 bis 2012 verantworten./rew/DP/ngu