SCHLESWIG (dpa-AFX) - Mehrere Stunden lang hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verhandelt. Die Umweltorganisation ist der Auffassung, dass sogenannte Thermofenster unzulässig sind und die vom KBA im Nachhinein bewilligten Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen. Im konkreten Fall geht es um bestimmte Dieselversionen des VW
Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren über Thermofenster. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen.
Die Volkswagen
Das Gericht wollte noch am Montag eine Entscheidung verkünden. Bereits zu Beginn der Verhandlung gab es zu erkennen, dass es neben der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls auch eine Sprungrevision zulassen könnte. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht befasst werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte im November der DUH-Klage grünes Licht gegeben. Außerdem präzisierten die Richter ihre Haltung zu Thermofenstern. Diese sind demnach nur unter ganz engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Die Autohersteller argumentierten in den vergangenen Jahren häufig, solche Abschalteinrichtungen seien notwendig, um den Motor zu schützen. Der EuGH stellte aber klar, dass eine solche Software nur notwendig sein kann, wenn es keine andere technische Lösung gibt.
Die Parteien diskutierten am Montag lange darüber, ob es eine solche gibt. Die DUH ist der Auffassung, dass es schon vor Jahren Möglichkeiten gegeben habe, Thermofenster zu verhindern. "Es wäre technisch möglich gewesen, die Abschaltung zu vermeiden", sagte ein DUH-Anwalt. KBA und VW wiesen dies zurück. "Was damals möglich war, ist schon drin", sagte ein Prozessbevollmächtigter./gyd/DP/ngu