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RBB-Krise: Keine Einigung zu Kündigung von Verwaltungsdirektor

31.03.2023
um 13:50 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und dem entlassenen Verwaltungsdirektor hat bei einem Gütetermin keine Einigung gebracht. Das Arbeitsgericht Berlin setzte am Freitag deshalb einen Kammertermin für den 1. September fest. Hagen Brandstäter wehrt sich gegen seine Kündigung inmitten der RBB-Krise. Der 64-Jährige erschien selbst nicht vor Gericht, er ließ sich per Anwalt vertreten.

Im Februar hatte der öffentlich-rechtliche ARD-Sender, der durch Rundfunkbeiträge der Bürger finanziert wird, die Trennung von Brandstäter als Verwaltungsdirektor offiziell vollzogen. Sein Vertrag würde eigentlich bis Ende April laufen. Er war seit 2003 für den RBB tätig.

Anfang des Jahres war bekanntgeworden, dass Direktoren des Senders rund um die Zeit, in der das Haus den Vorsitz der gesamten ARD-Gemeinschaft innehatte, eine Zulage bekamen. Die ARD bezeichnete das Zustandekommen als ungewöhnlich. Der Vorsitz wechselt von Zeit zu Zeit unter den ARD-Häusern.

Streitpunkt ist auch das Ruhegeld, das in Brandstäters Vertrag steht. Ruhegeld bedeutet, dass man nach Vertragsende und auch vor dem Eintritt in die Rente Geld bekommt.

Es ist mittlerweile der dritte Fall, dass eine Kündigung von RBB-Direktoren und damit Mitgliedern der damaligen Geschäftsleitung vor dem Arbeitsgericht per Gütetermin verhandelt wurde. In den Fällen der früheren Juristischen Direktorin und des früheren Betriebsdirektors gibt es ebenfalls noch keine Einigung. Zudem ist für Ende April ein Kammertermin anberaumt - dabei geht es um ein Kündigungsschutzverfahren der Leiterin der Intendanz des Senders, die nicht zur Geschäftsleitung zählte.

Beim RBB-Skandal seit Sommer 2022 geht es im Kern um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und den zurückgetretenen Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Auch gegen die Juristische Direktorin und gegen den Verwaltungsdirektor sind Ermittlungen aufgenommen worden.

Auch Ex-Intendantin Schlesinger ist nach ihrer fristlosen Entlassung vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente. Ein Termin ist noch nicht bekannt./rin/DP/nas