WOLFSBURG/HANNOVER (dpa-AFX) - Mehrere Betriebsräte von Volkswagen
Nach Angaben des Gerichtssprechers aus Hannover sollen an den Arbeitsgerichten Braunschweig und Emden ähnliche Verfahren von VW-Betriebsräten anhängig sein.
Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt. "Die Volkswagen AG hat die Begründung des Urteils zur Kenntnis genommen. Das Unternehmen wird die darin enthaltenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung berücksichtigen", teilte der Autobauer aus Wolfsburg daraufhin mit.
Demnach dürfen "hypothetische" Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob VW-Verantwortliche zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni für leitende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten. Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa kam in manchen Jahren auf mehr als 700 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen Untreue. Das Landgericht Braunschweig konnte keinen Vorsatz erkennen und sprach die vier Personalmanager frei - was der BGH wieder aufhob./cst/DP/men