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Richter im VW-Dieselprozess: Ermittlungen wegen Falschaussage nötig

18.04.2023
um 15:39 Uhr

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nach längerer Zwangspause ist der Diesel-Strafprozess gegen vier angeklagte Ex-Führungskräfte von Volkswagen am Dienstag am Landgericht Braunschweig fortgesetzt worden. Der Vorsitzende Richter Christian Schütz machte bei der Vernehmung eines früheren Audi-Mitarbeiters mehrmals deutlich, dass er mit dessen Art der Aussage nicht einverstanden ist. Aus seiner Sicht sei eine Prüfung von Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage nötig, sagte Schütz zum Abschluss.

In dem Diesel-Strafprozess wird den vier Angeklagten unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen. Als Zeuge blieb der frühere Audi-Mitarbeiter häufig bei allgemeinen Formulierungen oder erinnerte sich nicht, was den Richtern sichtbar missfiel. Schütz betonte mit Blick auf den früheren Diplom-Ingenieur in herausgehobener Stellung bei Audi, dass er vollständig aussagen müsse und nicht erst auf deutliches Nachfragen reagieren dürfe.

Der inhaltliche Erkenntnisgewinn blieb damit auch an diesem Verhandlungstag gering. Die Elternzeit eines Mitglieds des Gerichts hatte die Verhandlungspause zuvor nötig gemacht. Schon davor war das Betrugsverfahren, das im Bestfall Aufklärung für "Dieselgate" bei VW bringen soll, immer wieder ins Stocken geraten. Entweder fielen Termine wegen Corona-Infektionen aus oder eingeplante Zeugen beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht, weil sie selbst in nachgelagerten Dieselprozessen angeklagt sind.

Geprägt ist das Verfahren seit den ersten Wochen von gegenseitigen Schuldzuweisungen, Erinnerungslücken und teils auch hitzigen Wortgefechten. Das große Interesse mit vielen Beobachtern zum Auftakt hatte schnell nachgelassen. Das dürfte hauptsächlich daran liegen, dass die aus Sicht vieler Beobachter zentrale Hauptfigur Martin Winterkorn fehlt. Das Gericht hatte entschieden, den Ex-Vorstandschef aufgrund eines medizinischen Gutachtens noch nicht in den ersten Verhandlungskomplex einzubeziehen und den Verfahrensteil abzutrennen./bch/DP/jha

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