HAMM (dpa-AFX) - Mit einem Posting in den sozialen Medien während der Corona-Pandemie beschäftigt sich am Dienstag (11.00 Uhr) das Oberlandesgericht Hamm. In dem Beitrag bei Facebook
Das Amtsgericht Paderborn hatte den Verursacher wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Das Landgericht Paderborn dagegen sah in der nächsten Instanz einen Verstoß gegen das Kunsturheberrecht.
Beide Seiten sind daraufhin in Revision vor das OLG gezogen./lic/DP/zb