ROTTWEIL (dpa-AFX) - Ein Zivilprozess gegen den Impfstoffhersteller Biontech
Dem Vorsitzenden Richter zufolge wird es aber wohl schwierig für den Kläger, seine Forderungen durchzusetzen. So bestehe etwa kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels positiv sei.
Die Klägerseite argumentiert, dass beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der heutige Wissensstand berücksichtigt werden müsse. Außerdem habe es nur eine vorläufige Zulassung für den Impfstoff gegeben, als sein Mandant 2021 geimpft worden sei, erklärte der Anwalt des 58-Jährigen. Danach sei der Impfstoff verändert worden.
Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Eine Entscheidung in dem Fall könnte das Gericht Ende September verkünden./bak/DP/ngu