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Diesel-Musterklage gegen Mercedes - Entscheidung für März geplant

21.09.2023
um 16:36 Uhr

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Prozess um eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen Mercedes-Benz soll kommendes Frühjahr eine Entscheidung fallen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart legte am Donnerstag den 28. März 2024 als Verkündungstermin fest. Zuvor hatte der 24. Zivilsenat rund drei Stunden lang verhandelt. Dabei wurde unter anderem über technische Details der betroffenen Fahrzeuge und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) diskutiert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal die Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern wirft der Verband dem Stuttgarter Autobauer die bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und will Schadenersatz für betroffene Kundinnen und Kunden erstreiten. Würde den mehr als 2800 Autobesitzern, die sich der Klage angeschlossen haben, ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen werden, müssten sie dieses noch selbst durchsetzen.

Der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann hatte während der Sitzung am Donnerstag durchblicken lassen, in mehreren Punkten tendenziell eher der Argumentation der Klageseite zu folgen - unter anderem bei der Frage, ob es sich in den konkreten Fällen um Abschalteinrichtungen gehandelt hat und ob diese unzulässig waren oder nicht.

Einige Fragen waren aber auch noch offen, zu denen sich die Anwälte des Autobauers in den kommenden Monaten äußern sollen. Ein Sprecher des Unternehmens teilte nach der Verhandlung mit: "Wir werden unsere Argumente weiter in das Verfahren einbringen, um die offenen Fragen zur Zufriedenheit des Senats zu beantworten". Außerdem begrüße man, dass sich der Senat ausführlich mit technischen Fragen beschäftigt.

Die Verhandlung war nach Beginn im Sommer 2022 mehrfach verschoben worden. Der Grund hierfür waren erwartete Grundsatz-Entscheidungen in dem Komplex. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im März an der bisherigen BGH-Rechtsprechung im Zuge des Dieselskandals gerüttelt und die Hürden für Schadenersatz-Ansprüche deutlich heruntergesetzt.

Damit hatten die Luxemburger Richter den Dieselsenat in Karlsruhe gezwungen, einen Schritt auf Verbraucher in Deutschland zuzugehen. Seit einem Urteil der Bundesrichter im Juni können sich diese nun begründete Hoffnungen auf Entschädigungen machen, wenn in ihren Autos illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung verbaut sind./jwe/DP/stk

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000