WIEN (dpa-AFX) - Der Lufthansa
Die Verbraucherorganisation hatte gegen die Airline geklagt, nachdem diese im vergangenen Jahr Passagieren für Flüge nach Venedig als Option die Betankung mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) anbot. Der Treibstoff wird aus wiederverwertetem Speiseöl statt Erdöl gewonnen. Durch die Verwendung von Aussagen wie "100% SAF" sei der falsche Eindruck erweckt worden, dass diese Flüge klimaneutral durchgeführt würden, bemängelte der VKI.
Das Landgericht Korneuburg gab den Verbraucherschützern recht. Die Airline habe nicht erwähnt, dass derzeit aus technischen Gründen nur bis zu 5 Prozent alternativer Treibstoff zum herkömmlichen Kerosin beigemengt werden könne, und dass Austrian Airlines überhaupt nur einen Anteil von 0,4 Prozent SAF einsetze. Außerdem sei in der Werbung nicht darauf hingewiesen worden, dass die optionale Buchung von SAF den Ticketpreis um mehr als 50 Prozent erhöht habe, hieß es in dem Urteil.
Austrian Airlines teilte mit, man nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es in der Werbung berücksichtigen. "Aus dem Urteil ergibt sich, dass Austrian Airlines im Hinblick auf die gegenständliche Werbeaussage über den Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), dessen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile klarer informieren hätte müssen", hieß es./al/DP/nas