BONN (dpa-AFX) - Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola
"Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte", erklärte Behördenchef Andreas Mundt. "Dem werden wir nun näher nachgehen." Coca-Cola war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Das Bundeskartellamt will in dem Verfahren nach eigenen Angaben zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt. Außerdem soll untersucht werden, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen den Vorgaben entsprechen. Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulässiger Weise dazu veranlasst worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.
Coca-Cola Europacific Partners übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Unternehmens in Deutschland. Zur Produktpalette gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix./cr/DP/mis