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Landgericht Rottweil entscheidet in Impfschadenklage gegen Biontech

06.12.2023
um 05:50 Uhr

ROTTWEIL (dpa-AFX) - Das Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg will am Mittwoch eine Entscheidung im Fall einer Klage gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech verkünden. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen sind.

Laut dem Vorsitzenden Richter Torsten Hub gibt es zwei Möglichkeiten in dem Fall. Entweder weist das Gericht mit einem Urteil die Klage des Mannes ab. Das Landgericht kann aber auch einen sogenannten Beweisbeschluss zum Nutzen-Risiko-Verhältnis beschließen. In diesem Fall wird ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, der dieses Verhältnis untersucht.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Und es ist auch nicht die erste Entscheidung eines Gerichts in diesem Zusammenhang. Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen Biontech bisher ab.

Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf am 16. November Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher Schäden durch Corona-Schutzimpfungen als unbegründet abgewiesen. Gegen den Mainzer Impfstoffproduzenten Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf geklagt. Sie fordern wegen angeblicher Dauerschäden, die von der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty verursacht sein sollen, insgesamt knapp 500 000 Euro als Schmerzensgeld und über 30 000 Euro materiellen Schadenersatz./tat/DP/ngu

BioNTech SE (ADRs)

WKN A2PSR2 ISIN US09075V1026