HAMBURG/KOPENHAGEN (dpa-AFX) - Die Containerreedereien Hapag-Lloyd
Beide Partner geben dafür Anfang des nächsten Jahres ihre bisherigen Allianzen mit anderen Reedereien auf. Hapag-Lloyd verlässt im kommenden Januar das bisherige Bündnis "THE Alliance" mit den Reedereien ONE aus Japan, Yang Ming aus Taiwan und HMM aus Südkorea. Maersk und die weltgrößte Reederei MSC hatten bereits Anfang 2023 angekündigt, ihre "2M" genannte Allianz im Januar 2025 aufzulösen.
Die dänische Maersk ist laut dem Branchendienst "Alphaliner" mit einer Flotte von mehr als 670 Schiffen weltweit die Nummer zwei der Containerreedereien. Die Hamburger Reederei Hapag-Lloyd liegt mit knapp 270 Schiffen auf Platz fünf. Allerdings gehen nicht die gesamten Flotten der beiden Partner in dem Bündnis auf.
Die neue Kooperation soll einen Pool von rund 290 Schiffen mit einer Kapazität von zusammen 3,4 Millionen Standardcontainern (TEU) umfassen, wie es in der Mitteilung heißt. Maersk werde 60 Prozent der Kapazität beisteuern, Hapag-Lloyd die übrigen 40 Prozent.
"Im Rahmen der Vereinbarung haben sich die beiden Unternehmen das ehrgeizige Ziel gesetzt, nach der vollständigen Einführung des Netzwerks eine Fahrplanzuverlässigkeit von über 90 Prozent zu erreichen", hieß es. Hapag-Lloyd-Chef Rolf Habben Jansen verspricht sich dementsprechend eine bessere Qualität des Angebots.
"Darüber hinaus werden wir von Effizienzsteigerungen in unserem operativen Betrieb und gemeinsamen Anstrengungen zur weiteren Beschleunigung der Dekarbonisierung unserer Branche profitieren", sagte Habben Jansen. Maersk will bis zum Jahr 2040 eine "Netto Null" bei Treibhausgasemissionen erreichen, Hapag-Lloyd bis 2045.
Schifffahrtsbündnisse sind in der maritimen Wirtschaft nicht unumstritten. So fürchten beispielsweise Umschlagbetriebe an Land eine stärkere Marktmacht der Reedereien. Deswegen hatten sie sich bei der EU-Kommission für das Ende der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung ("block exemption rule") stark gemacht. Die hatte Schifffahrtsunternehmen ermäßigte Wettbewerbsregeln bei Kooperationen ermöglicht. Die entsprechende Verordnung läuft zum 25. April aus. "Das bedeutet jedoch nicht, dass Zusammenarbeit zwischen Reedereien nach dem EU-Kartellrecht dann rechtswidrig wäre", heißt es bei der Brüsseler Behörde./kf/DP/mis