LUDWIGSHAFEN (dpa-AFX) - Der BASF
"Regelmäßige Sorgfaltsmaßnahmen, einschließlich interner und externer Audits, haben keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in den beiden Joint Ventures ergeben." Dennoch hätten kürzlich veröffentlichte Berichte über den Joint-Venture-Partner schwerwiegende Vorwürfe enthalten, die auf Aktivitäten hinweisen, "die nicht mit den Werten von BASF vereinbar sind".
Daher werde BASF den seit dem vierten Quartal 2023 laufenden Prozess zur Veräußerung ihrer Anteile an Markor Chemical Manufacturing und Markor Meiou Chemical beschleunigen - vorbehaltlich der Verhandlungen und der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden.
Zuvor hatte es Vorwürfe gegeben, dass Mitarbeiter einer BASF-Partnerfirma in der Region Xinjiang an einer staatlichen Kontroll- und Unterdrückungskampagne gegen die muslimische Minderheit der Uiguren beteiligt gewesen sein sollen. Sie sollen demnach Uiguren ausspioniert haben, wie das ZDF und "Der Spiegel" berichtet hatten.
BASF betreibt in Xinjiang nach eigenen Angaben seit 2016 zwei Gemeinschaftsfirmen zur Herstellung von Chemikalien. Insgesamt seien in den beiden Joint Ventures in Korla rund 120 Menschen beschäftigt, davon rund 40 bei dem BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Company Limited, das sich demnach in BASF-Mehrheitsbesitz befindet./wo/DP/tih