FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX) - Der Termin für die Betriebsratswahl bei Tesla
Der Wahlvorstand habe durch Erlass des Wahlausschreibens am 1. Februar 2024 und damit der Einleitung einer Betriebsratswahl die gesetzliche 24-Monatsfrist nicht eingehalten, so die Richter. Die erste Wahl des amtierenden Betriebsrats hatte am 28. Februar 2022 stattgefunden. "Die Einleitung einer Betriebsratswahl außerhalb der vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Zeitpunkte stellt nach Auffassung der Kammer einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen die Wahlvorschriften dar", entschieden die Richter./na/DP/ngu