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ROUNDUP/Gericht: Betriebsratswahl bei Tesla kann erfolgen

06.03.2024
um 18:34 Uhr

BERLIN/GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Die Betriebsratswahl beim E-Autobauer Tesla in Grünheide kann nun doch wie geplant Mitte März erfolgen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Die bereits eingeleitete Wahl sei nicht abzubrechen (Az.: 11 TaBVGa 135/24). Damit haben sich Tesla und der Wahlvorstand erfolgreich im Eilverfahren gegen eine Entscheidung der Vorinstanz gewehrt. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) hatte am 13. Februar die Betriebsratswahl auf Antrag der Gewerkschaft IG Metall gestoppt.

Das Gericht war von einem Verfahrensfehler des Wahlvorstandes des Tesla-Betriebsrats ausgegangen. Die Wahl dürfe daher erst ab dem 29. Februar 2024 eingeleitet werden, so die Frankfurter Richter. Dem widersprachen die Berliner Juristen. Zwar geht auch das Landesarbeitsgericht von einem Verstoß gegen die gesetzliche Fristenregelung aus. Allerdings führe dies nicht zu einem Abbruch der Wahl. Dieser Fehler sowie weitere kritisierte Punkte seien nicht so schwerwiegend, dass von der Nichtigkeit der Wahl auszugehen sei, hieß es vom Landesarbeitsgericht.

Eine mögliche Anfechtbarkeit der Wahl genüge für einen Abbruch nicht, hieß es weiter. Nach der Wahl könne immer noch geprüft werden, ob es tatsächlich zu Fehlern kam und ein Wahlanfechtungsverfahren eingeleitet werden muss.

"Wir hätten uns im Sinne der Fairness und Rechtssicherheit einen Neustart der Betriebsratswahl ohne unnötigen Zeitdruck gewünscht", teilte IG Metall-Bezirksleiter Dirk Schulze mit. Wenn der Wahlvorstand an dem Termin festhalte, bleibe "ein hohes Rechtsrisiko". "Die Metallerinnen und Metaller bei Tesla in Grünheide sind aber gut aufgestellt und bereit, das Beste aus der Situation zu machen", so Schulze weiter. Nach seinen Angaben wurde eine Liste mit 106 Kandidatinnen und Kandidaten erstellt und beim Wahlvorstand eingereicht.

Die erste Wahl des amtierenden Betriebsrats war am 28. Februar 2022 erfolgt. Nun soll vom 18. bis zum 20. März wieder gewählt werden. Die IG Metall war nach eigenen Angaben vor Gericht gezogen, um Chancengleichheit für alle Tesla-Beschäftigten bei der Wahl sicherzustellen. Der vom aktuellen Betriebsrat eingesetzte Wahlvorstand hat nach Auffassung der Gewerkschaft ohne Not einen hohen Zeitdruck bei der Wahlvorbereitung geschaffen. Damit hätte er Produktionsbeschäftigte benachteiligt, da diese wegen der Betriebspause bei Tesla größtenteils nicht im Werk waren, so die Gewerkschaft.

In der Fabrik in Grünheide arbeiten nach Angaben des Unternehmens derzeit rund 12 500 Menschen. Das Werk öffnete im März 2022. Derzeit ist die Produktion in der Fabrik gestoppt. Hintergrund ist ein Anschlag auf die Stromversorgung des Werks. Das Unternehmen rechnet noch mit einem Produktionsausfall von mehreren Tagen./mvk/DP/nas

Tesla Inc.

WKN A1CX3T ISIN US88160R1014