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Gericht befasst sich mit Auflagen für Protestcamp gegen Tesla

18.03.2024
um 05:50 Uhr

GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Potsdam befasst sich am Montag mit der Frage, ob die Aktivisten im Protestcamp nahe der Tesla -Fabrik in Grünheide die behördlichen Auflagen einhalten müssen. Ob das Gericht bereits am Montag entscheidet, ist offen.

Zu den Auflagen gehört der Abbau der Baumhäuser in dem besetzten Waldgrundstück. Dagegen sind die Aktivisten mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Potsdam vorgegangen. Das Gericht hat bis zur endgültigen Entscheidung die Vorgaben vorerst auf Eis gelegt. Sollte es die Auflagen bestätigen, könnte eine Räumung des Camps folgen.

Die Aktivisten wollen eine Rodung des Waldstücks im Zuge der von Tesla geplanten Erweiterung des Werksgeländes für einen Güterbahnhof verhindern. Sie hatten angekündigt, dass sie die Baumhäuser nicht abbauen wollen. Eine solche Weigerung wäre nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums ein Verstoß gegen die Auflagen und könnte eine Auflösung der Versammlung zur Folge haben./DP/he

Tesla Inc.

WKN A1CX3T ISIN US88160R1014