ROUNDUP: Verdi will Tarif-Schlichtung für Luftsicherheitspersonal
BERLIN (dpa-AFX) - Im Tarifkonflikt des Luftsicherheitspersonals könnten Verdi und die Arbeitgeber auf eine Schlichtung zusteuern. Die Gewerkschaft schlug nach der ergebnislosen sechsten Verhandlungsrunde eine Schlichtung vor. Dies sei der letzte Ausweg, eine Lösung zu finden, teilte der Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Wolfgang Pieper, am Freitagabend mit. Mit dem Vorschlag will Verdi nach eigenen Angaben Rücksicht auf Urlauber und Familien im Osterferienreiseverkehr nehmen. Eine Sprecherin der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) sagte, die Konditionen der Schlichtung würden in den nächsten Tagen diskutiert.
Verdi warnte, ohne Schlichtung oder ohne annehmbares Schlichtungsergebnis seien weitere Streiks nicht ausgeschlossen. Warnstreiks des Luftsicherheitspersonals hatten in der vergangenen Woche mehrere deutsche Flughäfen zeitweise lahmgelegt. Das Personal kontrolliert im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen zum Sicherheitsbereich. Als Knackpunkt bei den Verhandlungen für die etwa 25 000 Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister gelten vor allem die Zuschläge für Mehrarbeit.
"Die Arbeitgeber haben sich rigoros verweigert, auf unsere Forderung nach Mehrarbeitszuschlägen ab der ersten Überstunde einzugehen", kritisierte Pieper nach der ergebnislosen Verhandlungsrunde.
Die Arbeitgeber legten nach eigenen Angaben ein deutlich verbessertes Angebot vor. Für die Beschäftigten bedeute der jüngste Vorschlag etwa 556 Euro mehr im Monat, erklärte der Verhandlungsführer des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), Frank Haindl. Zudem hätten die Arbeitgeber einer Änderung bezüglich der früheren Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen zugestimmt.
Verdi fordert 2,80 Euro mehr Lohn pro Stunde, höhere Funktionszulagen und Mehrarbeitszuschläge ab der ersten Überstunde bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben nach eigenen Angaben nun 3,25 Euro pro Stunde bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit Wirkung nach 12 Monaten geboten./mar/bf/DP/nas