GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Das Protestcamp nahe der Tesla
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei zurück. Dabei geht es um die Auflagen für das Protestcamp, die unter anderem den Abbau der Baumhäuser vorsahen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Potsdam zugunsten des Protestcamps entschieden und die Auflagen auf Eis gelegt. Dagegen legte die Polizei Beschwerde ein. Die Aktivisten sehen mit der Autofabrik Umweltrisiken, die Tesla zurückweist./vr/DP/he