WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Volkswagen
Der wohl schwerste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, also den Zulieferer eines Zulieferers. Hier war es den Angaben zufolge zum Vorenthalten angemessenen Lohns, Lohnknechtschaft und Verstößen gegen den Arbeitsschutz gekommen. VW
"Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen und wie an diesen Stellen konkreten Maßnahmen umgesetzt werden", sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg. "Wir bleiben aber bei der Analyse nicht stehen, sondern haben erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Umgang mit den Risiken zu verbessern."
Xinjiang nicht Teil des Berichts
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang: Beide werden nicht von VW selbst betrieben, sondern von einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem chinesischen Hersteller Saic. Außerdem liefern sie auch nichts an andere Konzerngesellschaften. "Es ist trotzdem nicht so, dass wir deswegen das Werk ausblenden", hatte Waltenberg im November betont.
Der 2013 eröffnete Standort steht wegen möglicher Menschenrechtsverstößen in der Provinz in der Kritik. Seit Februar verhandeln die Wolfsburger mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts. Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren, dass Hunderttausende Menschen in Xinjiang gegen ihren Willen in Umerziehungslager gesteckt, zum Teil gefoltert und zu Zwangsarbeit gezwungen würden. Die chinesische Regierung bestreitet diese Vorwürfe.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war 2023 in Kraft getreten. Größere Unternehmen werden darin verpflichtet, Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion zu tragen und müssen darüber jährliche einen Bericht vorlegen. Die Schwelle, ab der das Gesetz greift, wurde 2024 von 3000 auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Die EU hat in diesem Jahr ebenfalls ein Lieferkettengesetz beschlossen./fjo/DP/ngu