BRAUNSCHWEIG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Strafprozess gegen den früheren VW
Nach einem medizinischen Gutachten sei nun klar, dass Winterkorn "mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein wird, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen", teilte das Gericht mit. Damit könne die Verhandlung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden. Es werde nun geprüft, ob eine Neuansetzung für das 1. Quartal 2025 möglich ist. Einzelheiten zu dem Unfall im häuslichen Umfeld und dem aktuellen Gesundheitszustand Winterkorns sind nicht bekannt.
Winterkorn weist Vorwürfe zurück
Neun Jahre dem Auffliegen der Abgasmanipulationen beim Wolfsburger Autobauer hatte erst Anfang September der Prozess gegen Winterkorn begonnen. Dabei hatte der frühere Vorstandschef jegliche Schuld für die Dieselaffäre bestritten. "Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis für unseren Mandanten gelangen werden", teilte sein Verteidiger Felix Dörr mit.
Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Winterkorn soll VW-Käufer über die Beschaffenheit der Autos getäuscht und in den entscheidenden Septembertagen 2015 den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert haben. 2017 soll er vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht zum ersten Mal gesundheitliche Probleme
Eigentlich sollte Winterkorn schon im ersten großen Betrugsprozess in Braunschweig mit vier anderen Ex-VW-Managern sowie -Ingenieuren auf der Anklagebank sitzen. Kurz vor dem Start dieses Verfahrens im Jahr 2021 wurde sein Komplex aber aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und sollte nun nachgeholt werden. Für den Strafprozess waren fast 90 Termine bis September 2025 angesetzt./bch/DP/ngu