Drohnen zum Tierschutz auf Feldern dauerhaft erlaubt
BERLIN (dpa-AFX) - Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras auf Agrarflächen zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren ist künftig dauerhaft möglich. Dies gilt vom 20. November an in "Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung", wie das Bundesverkehrsministerium in einer Allgemeinverfügung festlegte. Dort müssen tief fliegende Drohnen nicht mehr 150 Meter Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten einhalten, sondern erlaubt sind 10 Meter Abstand.
Minister Volker Wissing (FDP) sagte dem Nachrichtenportal "t-online", eine zuvor temporär geltende Ausnahmeregelung dazu sei ein voller Erfolg gewesen. "Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen."
Im Frühjahr hätten tausende Rehkitze dank des Einsatzes von Drohnen vor Mähdreschern geschützt werden können. "Im Herbst erhoffen wir uns nun ähnliche Effekte für die Wildtiere, die gerade in der Brunftzeit durch Wildunfälle verletzt werden und nur per Drohne gefunden werden können."
Hintergrund ist, dass Rehkitze, junge Hasen, brütende Vögel und andere Tiere im Frühjahr Schutz in hohem Gras suchen, wie das Agrarministerium grundsätzlich erläuterte. Immer wieder würden sie von Mähmaschinen verletzt oder getötet. Statt zu fliehen, verharrten Kitze bei Gefahr oft auf dem Boden und seien so nicht oder erst zu spät zu sehen.
Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik habe sich bewährt, um Kitze zu orten und vor dem Mähtod zu bewahren. Die Anschaffung von Drohnen fördert das Agrarministerium bereits seit mehreren Jahren./sam/DP/ngu