BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Mehr als 100 zumeist ehemalige VW
Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Nur einer der Kläger stehe noch im aktiven Dienst des Autobauers, alle anderen seien im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Mit solchen "Zeit-Wertpapieren" konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln und so früher in den Ruhestand gehen - bei Fortzahlungen ihrer Bezüge.
Tariferhöhung fällt für Manager aus
VW hatte im Frühjahr im Rahmen seines Sparprogramms beschlossen, auch die Führungskräfte daran zu beteiligen. Dem außertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Dadurch entfielen die im Mai anstehende Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Betroffenen berufen sich nun auf eine Zusage des Autobauers von 2023, diese Bestandteile des Tarifabschlusses für sie zu übernehmen.
VW weist die Forderungen zurück. "Wir halten die entsprechenden Klagen für unbegründet und werden unsere Rechtsauffassung vor Gericht darlegen", erklärte ein Sprecher auf Anfrage. "Vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren bitten wir um Verständnis, dass wir uns inhaltlich nicht weiter äußern."
Der Konzernvorstand um Oliver Blume hatte im Rahmen des Sparprogramms auch die eigenen Gehälter gekürzt und auf fünf Prozent der Festgehälter verzichtet. VW verschärfte den Sparkurs jüngst noch einmal. Auch betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen stehen nun im Raum. In der aktuellen Tarifrunde wies VW die Forderung der IG Metall nach sieben Prozent mehr Lohn zurück und droht mit Gehaltseinbußen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft würde das faktisch auf eine Minusrunde hinauslaufen./fjo/DP/ngu