KORREKTUR: Sozialabgaben für Gutverdienende steigen
(Es wurde die Angabe zur Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze berichtigt. Richtig ist, bis zu der Grenze werden Beiträge fällig. Vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge abgezogen.)
BERLIN (dpa-AFX) - Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich wieder mehr Geld an die Sozialkassen in Deutschland abführen. Das Bundeskabinett ließ eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte einen ähnlichen Automatismus wie bei der jährlichen Anpassung der Sozialabgaben an die Einkommensentwicklung auch für die Steuern gefordert. Dabei geht es um eine Anpassung der Steuertarife an die Inflation.
Nun bittet die Bundesregierung die im Bundesrat versammelten Länder, Heils Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 gemeinsam mit Lindners Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten - also den Entlastungsplänen des FDP-Chefs und Finanzministers. Das kündigte Regierungssprecher Steffen Hebestreit an.
Angehoben wird mit der Verordnung unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Angesichts einer deutlichen 6,4-Prozent-Lohnzuwachsrate 2023 soll diese Grenze bei TK, Barmer, DAK und Co zum 1. Januar 2025 von jährlich 62.100 auf 66.150 beziehungsweise monatlich 5.512,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge an die Sozialkassen fällig. Vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge abgezogen.
In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro im Monat (96.600 im Jahr) steigen. 2024 waren es in den neuen Ländern noch 7.450, in den alten Ländern 7.550 Euro. Nachdem sich mit der jüngsten Rentenerhöhung im Sommer die Ost- an die Westrente angeglichen hatte, gilt nun eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auch für die Rentenbeiträge./bw/DP/jha