Kurzfristige Neuwahl für Bundeswahlleiterin kein Problem
WIESBADEN/BERLIN (dpa-AFX) - Eine kurzfristige Neuwahl wäre aus Sicht der Bundeswahlleiterin kein Problem. Man sehe keine besondere Herausforderung, auch wenn das nun kurzfristig passieren würde, sagte ein Sprecher der Behörde. Er verwies darauf, dass dieselben Voraussetzungen wie auch für andere Bundestagswahlen gelten würden. Die Fristen dazu seien alle gesetzlich geregelt.
So sieht Artikel 39 des Grundgesetzes vor, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach dem Ende der Ampel-Koalition angekündigt, er wolle am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und dann eine vorgezogene Bundestagswahl Ende März herbeiführen. CDU-Chef Friedrich Merz forderte hingegen, die Vertrauensfrage sofort oder spätestens Anfang nächster Woche zu stellen. Eine Neuwahl wäre Merz zufolge in der zweiten Januar-Hälfte möglich. Scholz und Merz treffen sich am Mittag im Kanzleramt, um über das weitere Vorgehen bis zu einer Neuwahl zu beraten.
Zuletzt hatte 2005 der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Vertrauensfrage gestellt und damit Neuwahlen ausgelöst. Zwischen seiner Ankündigung und der Neuwahl lagen damals knapp vier Monate./gut/DP/mis