WERDOHL (dpa-AFX) - Der Schienen- und Verkehrstechnikkonzern Vossloh
Das Bezugsrecht der Altaktionäre wird dabei ausgeschlossen. Der Vossloh-Hauptanteilseigner KB Holding GmbH hat sich dazu verpflichtet, sich entsprechend seiner Beteiligung von 50,09 Prozent an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Im Gegenzug hat sich die Gesellschaft verpflichtet, KB Holding GmbH die entsprechende Anzahl von Aktien in der Kapitalerhöhung zum allgemein geltenden Platzierungspreis zuzuteilen.
Bei Anlegern kamen die Neuigkeiten nicht gut an. Auf der Handelsplattform Tradegate knickte die Vossloh-Aktie um fünf Prozent im Vergleich zum Xetra-Schlusskurs ein./ngu/he