Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen LNG-Terminal ab
LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage gegen die Genehmigung des schwimmenden LNG-Terminals in Lubmin gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzigs stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein.
Als die Entscheidung für das Terminal getroffen worden sei, habe eine Gasmangellage in Deutschland geherrscht. Die Anlage habe einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Die Genehmigung sei auch vollständig und verstoße nicht gegen Naturschutzrecht, begründete das Gericht. (Az.: BVerwG 7 A 8.23)
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat die Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von flüssigem Erdgas befristet bis Ende 2031 genehmigt. Sie besteht aus dem Spezialschiff "Neptune", das über mehrere Transportschiffe mit LNG beliefert wurde.
Inzwischen liegt die "Neptune" allerdings gar nicht mehr in Lubmin, sondern wurde in diesem Jahr nach Mukran auf der Insel Rügen verlegt. Dort ist sie Teil des Flüssigerdgas-Terminals "Deutsche Ostsee". Die Genehmigung für Lubmin bleibt vorerst weiter gültig.
Mögliche Klage auch gegen Terminal in Mukran
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Widerspruch gegen die Genehmigung in Mukran eingelegt und bereitet sich auf eine mögliche Klage vor, wie Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, sagte. Sollten die Einwände gegen Mukran erfolgreich sein, könnte Lubmin wieder ins Spiel kommen. Deswegen hatte der Umweltverband an der Klage gegen den - aktuell ruhenden - Betrieb dort festgehalten.
Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Ost- und Nordsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Neben Mukran gibt es auch noch schwimmende Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Zwei weitere sollen demnächst in Niedersachsen in Betrieb gehen./bz/DP/ngu