MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Freistaat Bayern hat dem Tabakkonzern Philip Morris zurecht eine Informationskampagne über die Gefahr des Zigarettenrauchens verboten. Zu diesem Urteil kommt das Verwaltungsgericht München. Es wies die Klage gegen das Verbot zurück. Schon in der Verhandlung am Mittwoch hatten die Richter deutlich gemacht, dass das Gesetz auch indirekte Werbung für Tabakprodukte verbietet.
Philip Morris
Die entscheidende Frage für das Gericht war, ob die Informationskampagne eines Tabakherstellers mit dem Verweis auf weniger schädliche Alternativen geschicktes Marketing ist und somit bereits unter das Verbot der Tabakwerbung fällt. Jede Art von Tabakwerbung, auch indirekte Werbung oder Imagekampagnen, fielen unter das generelle Verbot, hatte die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung mit Verweis auf die gängige Rechtsprechung gesagt. Das Urteil folgte nun dieser Linie./rol/ruc/DP/nas