WILMINGTON (dpa-AFX) - Trotz der Unterstützung durch Tesla
Die Richterin war Anfang des Jahres zu dem Schluss gekommen, dass Musk enge Beziehungen zu Mitgliedern des Tesla-Verwaltungsrates pflegte, mit denen er die großzügige Vergütung ausgehandelt hatte. Die Aktionäre seien vor der ersten Abstimmung aber über die Verstrickungen im Dunkeln gelassen worden. Damit hätten sie keine Möglichkeit gehabt, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen, hatte die Richterin ihr Urteil damals begründet. Sie hatte daher dem Kläger Recht gegeben, der die Vereinbarung mit Musk annullieren will.
Im Juni hatten Tesla Aktionäre dann dem Riesen-Aktienpaket eigentlich erneut zugestimmt, was aber nicht automatisch bedeutet hatte, dass Musk auch vor Gericht Recht bekommt.
Tesla kann noch gegen die aktuelle Entscheidung vorgehen. Allerdings: selbst ohne das Vergütungspaket bliebe Musk der weltweit reichste Mensch.
Die Tesla-Aktien fielen am Montag im nachbörslichen US-Handel um gut zwei Prozent auf rund 349 Dollar. Anfang des Jahres, als die Richterin ihre erste Entscheidung getroffen hatte, hatten die Papiere weniger als 200 Dollar gekostet.
Tesla-Aktien hatten zuletzt von der Nähe von Musk zum designierten US-Präsidenten Donald Trump profitiert. Anleger setzen unter anderem auf die Schaffung staatlicher Rahmenbedingungen für vollständig selbstfahrende Fahrzeuge, die dann auch Teslas Robotaxi zugutekommen könnten. Im Zuge der Kursgewinne war der Börsenwert von Tesla wieder auf mehr als 1,1 Billionen Dollar gestiegen./mis/so