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Entwurf für Tierhaltungslogo auch in Restaurants

10.12.2024
um 11:31 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - In Supermärkten wird ein neues staatliches Tierhaltungslogo für Fleisch Mitte 2025 Pflicht - nun legt die rot-grüne Minderheitskoalition noch ein Konzept für eine mögliche Ausdehnung auf die Gastronomie vor. Bei Gerichten mit Schweinefleisch sollen demnach auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen Angaben zur Haltungsform der Tiere gemacht werden müssen, wie aus einem Gesetzentwurf von SPD und Grünen hervorgeht.

Grünen-Ernährungsexpertin Renate Künast warb für die Pläne, die Transparenz für die Kundinnen und Kunden und Planungssicherheit für die Bauern brächten. "Diejenigen, die gute Standards einhalten, wollen nicht nur im Handel, sondern auch in der Gastronomie angemessen vermarkten", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Infos auch digital möglich

Im Entwurf heißt es, Gäste könnten so in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss "eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere" treffen, von denen das Lebensmittel stammt. Denn in der Praxis zeige sich, "dass im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung nur wenige Informationen zur Art der Haltung der Tiere zu finden sind". Um die Umsetzung zu erleichtern, sieht das Konzept auch die Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung vor.

Der Entwurf soll voraussichtlich am 20. Dezember ins Parlament eingebracht werden. Üblicherweise folgen dann Ausschussberatungen. Ob und wann nächste Schritte kommen, ist aber angesichts der Neuwahl am 23. Februar ungewiss. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben SPD und Grüne keine Mehrheit mehr. Künast rief Union und FDP zur Unterstützung auf. "Das Parlament muss arbeiten, bis die Wahlperiode tatsächlich endet."

Logo für Supermärkte schon besiegelt

Verabredet war eine Ausdehnung der Kennzeichnung eigentlich noch zu Zeiten der Ampel-Koalition. Nach einem geltenden Gesetz wird sie ab August 2025 für inländische Erzeugnisse Pflicht - zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel. Kommen soll ein System mit fünf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis "Bio". In Supermärkten gibt es schon seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten./sam/DP/mis