BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um Transparenzregeln bei Spotify
Das Gericht beabsichtigt, den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg vorzulegen, wie es hieß. Einen entsprechenden Beschluss wolle die zuständige 32. Kammer demnächst fassen, wenn sie über die Klage von Spotify im Hauptsacheverfahren berate, so der Sprecher. Da der Ausgang aus Sicht des Gerichts bislang völlig offen ist, hat es dem Antrag von Spotify auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte von dem Streamingdienst eine Ergänzung seiner Transparenzangaben gefordert und auf den Medienstaatsvertrag verwiesen. Danach müssen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bestimmte Informationen leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Dazu zählen beispielsweise auch Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen./mvk/DP/mis