KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (9.00 Uhr) mit der Frage, ob Birkenstock
Birkenstock hält seine Sandalen für Werke der angewandten Kunst, die vom Urheberrecht geschützt sind und etwa nicht ohne Erlaubnis nachgeahmt werden dürfen. Während das Landgericht Köln das zunächst ähnlich sah und den Klagen stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Die Schuhe erfüllten demnach nicht die Anforderungen an ein Werk. Eine künstlerische Leistung sei nicht feststellbar./jml/DP/men