dpa-AFX Compact

ROUNDUP: EU stellt vorläufiges Kartell-Verfahren gegen Lufthansa ein

27.02.2025
um 14:38 Uhr

BRÜSSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die deutsche Lufthansa wird vorerst doch nicht von der EU-Kommission angewiesen, Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt zu fliegen. Die EU-Kommission stellte ein entsprechendes Kartell-Verfahren ein, nachdem sie zuvor Wettbewerbsbedenken geäußert und ihre Absicht angekündigt hatte, die Fluggesellschaft dazu anzuweisen. Konkret geht es um die Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von der deutschen Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird.

Nach Prüfung "aller verfügbaren Beweise" habe die Kommission beschlossen, ihr Verfahren für einstweilige Maßnahmen einzustellen, so die Behörde. Es seien nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung erfüllt. Man prüfe aber weiterhin die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Nach Auflagen aus dem Mai 2013 muss das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada anderen Airlines helfen, ihre Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt zu bringen. Lufthansa hatte diese zu Sonderkonditionen erbrachten Zubringer auch für andere Condor-Fernflüge im Dezember 2024 jedoch beendet, nachdem der Bundesgerichtshof ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Lufthansa gekündigten Vertrages geäußert hatte.

Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Bedingungen buchen als zuvor. Die Airline hat ihr Nordamerika-Programm bereits zusammengestrichen und baut eigene Zubringerflüge zwischen Frankfurt und anderen deutschen und europäischen Flughäfen auf.

Condor mit Lufthansa im Gespräch

Den Teilrückzieher der Brüsseler Wettbewerbshüter wollte Condor nicht im Detail kommentieren. Man gehe davon aus, dass die laufenden Verfahren bei Kartellamt und europäischer Kommission zu positiven Entscheidungen im Sinne des Wettbewerbs führen werden. Das Unternehmen sei mit der Lufthansa weiterhin in konstruktiven Gesprächen, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Der Lufthansa-Konzern begrüßte die Entscheidung der Kommission und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Brüssel wacht darüber, dass sich europäische Firmen an geltendes Wettbewerbsrecht halten. Damit soll etwa verhindert werden, dass Monopole entstehen, die dann beispielsweise Preise für Verbraucher ungehemmt in die Höhe treiben könnten./ceb/DP/nas

Air Canada Inc.

WKN A12EGF ISIN CA0089118776
Air Canada Inc. Chart
Air Canada Inc. Chart

Deutsche Lufthansa AG

WKN 823212 ISIN DE0008232125