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Familie hofft in Streit um ihr Zuhause auf Bundesgerichtshof

11.03.2025
um 06:30 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vor 15 Jahren kauft Familie W. bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück in Brandenburg. Sie baut ein Haus darauf, zieht ein. Dann der Schock: Der ursprüngliche Eigentümer - der erst nach dem Zuschlag von der Versteigerung erfährt - fordert das Grundstück zurück. Ein Gericht gibt ihm recht und hebt den Zuschlag auf. Seitdem kämpft Familie W. vor Gericht um ihr Zuhause - und landet schließlich am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das oberste deutsche Zivilgericht soll am Freitag (14. März) entscheiden, was mit dem Grundstück in Rangsdorf bei Berlin passiert. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte die Eheleute W. 2023 dazu verurteilt, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Außerdem sollten sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten tilgen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Eine Grundschuld ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks, die im Grundbuch eingetragen wird und als Sicherheit für einen Kredit dient.

Familie kritisiert: Beschluss trotz Mängel rechtskräftig

Gegen das Urteil ging das Ehepaar in Revision. Der BGH prüft daher nun die Entscheidung der brandenburgischen Kolleginnen und Kollegen. Im Januar hatte der Senat dazu mündlich in Karlsruhe verhandelt. Für die Hausbesitzer gab es zu Beginn eine schlechte Nachricht. Mit der - bereits rechtskräftigen - Aufhebung des Zuschlags habe die Familie das Grundstück nach vorläufiger Einschätzung des Senats wohl endgültig verloren, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner.

Dabei komme es auch nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag damals vom Landgericht Potsdam zu Recht aufgehoben wurde. Das Landgericht hatte 2014 entschieden, dass vor der Versteigerung vom zuständigen Amtsgericht nicht in ausreichendem Maß nach dem Eigentümer gesucht wurde und die Versteigerung daher nicht rechtens war.

Familie W. beharrt jedoch auf der ursprünglichen Amtsgerichts-Entscheidung. Sie kritisiert, dass das Landgericht den Beschluss zur Aufhebung des Zuschlags ohne Anhörung der Eheleute gefasst hatte und er trotz nachträglich vorgetragener Mängel rechtskräftig sei.

Letzte Hoffnung auf Einigung bleibt

Eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann nicht mehr angefochten werden. Trotzdem bleibt Familie W. ein Grund zur Hoffnung. Denn der BGH ließ in der Verhandlung durchblicken, dass er wohl nicht in allen Punkten mit dem OLG Brandenburg übereinstimmt. So könnte der Kläger wohl keinen Anspruch darauf haben, dass die Eheleute ihr Haus auf eigene Kosten abreißen - und auch nicht auf Löschung der Grundschuld. Das Ehepaar müsse das Eigentum herausgeben - aber "so, wie es jetzt ist", fasste dessen Anwalt zusammen.

Und so könnte es am Ende vielleicht dazu kommen, dass der Kläger zwar sein Grundstück zurückbekommt, der Familie für das Haus aber einen sogenannten Verwendungsersatz zahlen müsste. Hausbesitzerin W. hofft, dass sich in diesem Fall doch noch mit dem Grundstückseigentümer eine Einigung finden ließe, durch die sie Haus und Grundstück behalten könnten./jml/DP/zb