ERFURT/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen
Der Präzedenzfall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Rücknahme einer vorgenommenen Kürzung verlangte, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden. Wegen Rechtsfehlern ging er an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen zurück. Es hatte beim Kläger die Beweislast dafür gesehen, warum ihm eine bestimmte Entgeltstufe zusteht.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, nach der sich Unternehmensvorstände des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, wurden insgesamt vier VW
Die Höhe der VW-Zahlungen an Betriebsräte sorgte bundesweit für Diskussionen, für einige Dutzend Arbeitsgerichtsklagen sowie für Strafverfahren./rot/DP/mis