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Ansprüche auf jüdisches Konto aus Nazi-Zeit wohl verjährt

26.03.2025
um 14:29 Uhr

HAMM/HAGEN (dpa-AFX) - Ein Nachfahre von jüdischen Opfern der NS-Diktatur hat voraussichtlich keinen Anspruch, mehr über ein Konto seiner Familie in der Nazi-Zeit zu erfahren. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm machten deutlich, dass alle Ansprüche der Erben inzwischen vermutlich längst verjährt seien.

Deshalb sei es juristisch auch unerheblich, was mit dem Geld der jüdischen Kaufmannsfamilie während der Judenverfolgung durch die Nazis passierte, argumentierte der Senat in seiner vorläufigen Einschätzung. Ein Urteil soll am 7. Mai verkündet werden.

Der Urenkel eines jüdischen Metzgermeisters aus Hagen fordert von der Sparkasse Akteneinsicht - und letztlich die Auszahlung des vermuteten Vermögens seiner Vorfahren. Die Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen hält die Forderung für unbegründet./mhe/DP/jha